Petition Blehaut
Petition Casini
Petition Viafora
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An den Vorstehenden des Europäischen Parlaments
JOSEPH BORREL FONTELLES
Plateau du Kirchberg
L – 2229 Luxembourg
Gegenstand: Zum Schutz des Embryos im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung Salzburg 01 ottobre 2005
Die Vorstehenden der Vereinigungen, die sich in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, der Schweiz und der Tschechischen Republik für die Achtung des Lebens „von der Zeugung bis zum natürlichen Tod“ und für die Menschenwürde einsetzen und sich den Initiativen der MEVD anschließen, anlässlich der Jahrestagung und des Weiterbildungsseminars vom 29. September bis 01. Oktober 2005 im Hotel Cordial Theater in Salzburg, nach den Vorträgen der Referenten über nachstehende Themen:
- Anfang des menschlichen Lebens, vom biologischen Standpunkt aus gesehen
- Besonderheit der Reproduktionszellen (Gameten)
- Ethische Probleme als Folge einiger ärztlichen Technologien, wie die In-Vitro-Befruchtung, die Prä-Implantationsdiagnostik und die vorgeburtliche Diagnose
- Zellentherapie: embryonale Stammzellen aus überzähligen Embryonen oder aus Klonversuchen, adulte Stammzellen,
IN ANBETRACHT DER TATSACHE,
dass die präzise Kenntnis der Embryoentwicklung von der Zeugung an Folgendes festlegt:
- die Kontinuität des begonnenen Entwicklungsprozesses ohne jegliche zeitliche Unterbrechung;
- die absolute Einzigartigkeit der genetischen Merkmale und die Autonomie des neuen Lebewesens, das im Zytoplasma der Eizelle alle für seine Entwicklung erforderlichen Ressourcen findet;
- (die beiden Gameten, die zur Zeugung geführt haben, sind Träger einer absoluten genomischen Einzigartigkeit); daraus erfolgt, dass sie sich genetisch vom Genom der Eltern unterscheiden, so dass man behaupten kann, dass diese bereits ein vollständiges, einzigartiges genetisches Erbgut beinhalten, und zwar das des zukünftigen Menschenwesens;
Diese Merkmale der Gameten sind Grundlage eines Schicksals, das besondere Achtung erfordert und deren Entnahme, insbesondere aus dem weiblichen Körper, ist ein Verstoß gegen den natürlichen Prozess der Lebensübertragung;
- Das Klonen, das die Zeugung eines vorbestimmten Menschenwesens hinsichtlich der Identität des Spenders verfolgt, bedeutet eine Verletzung der Individualität und der Würde der menschlichen Person;
- Tierklonversuche haben das Auftreten von genetischen Anomalien bewirkt;
- Das so genannte therapeutische Klonen hat bis zum heutigen Tag – trotz der zahlreichen positiven Aussagen und Erklärungen – zu keinen ärztlichen Erfolgen geführt, da in den Stammzellen, die zur Erzeugung von fehlendem oder erkranktem Gewebe bestimmt sind, genetische Anomalien festgestellt worden sind;
- Welche auch immer die Zielsetzung ist – Forschung, Therapie oder Reproduktion eines Lebewesens, das geboren werden soll, besteht das menschliche Klonen aus einem einzigen Prozess, zu dem sich das Europäische Parlament folgendermaßen geäußert hat: “es besteht kein Unterschied zwischen therapeutischem Klonen und dem Reproduktionsklonen“;
ERSUCHEN DIE MITGLIEDER DER MEVD DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
- Initiativen zu Gunsten der Würde jedes menschlichen Lebewesens, von der
Zeugung bis zum natürlichen Tod
- die Forschung der adulten Stammzellen und der aus der Nabelschnur
- die Forschung der Fötusmedizin zu fördern
- die Nicht-Bereitschaft zur Vermarktung der Gameten zu unterstreichen
- jegliches menschliche Klonen
- die Forschung über menschliche embryonale Stammzellen
- eugenische Eingriffe, wie die Selektion der Embryonen zu vermeiden.
In der Überzeugung, dass vorliegender Petition beigepflichtet wird, verbleiben wir
Mit freundlichen Grüssen.
Vorsitzende der MEVD
Gemma Pellizzari Iannetti
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An den Vorstehenden des Europäischen Parlaments
JOSEPH BORREL FONTELLES
Plateau du Kirchberg
L – 2229 Luxembourg
Salzburg 01/10/2005
Gegenstand: Zum Schutz des Embryos von der Zeugung an
Die Vorstehenden der Vereinigungen, die sich in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, der Schweiz und der Tschechischen Republik für die Achtung des Lebens „von der Zeugung bis zum natürlichen Tod“ und für die Menschenwürde einsetzen und sich den Initiativen der MEVD anschließen, anlässlich der Jahrestagung und dem Weiterbildungsseminar vom 29. September bis 01. Oktober 2005 im Hotel Cordial Theater in Salzburg,
IN ANBETRACHT DER TATSACHE,
- Dass die Europäische Union als ihre Zielsetzung und ihr Verdienst die Förderung der Menschenrechte in Europa und in aller Welt betrachtet;
- Dass jedes Jahr das Parlament am 10. Dezember den Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte feiert;
- Dass das Hauptproblem zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Menschenrechte die Anerkennung jedes einzelnen Menschenwesens als Inhaber dieser Rechte ist, als Folge der Anwendung des Gleichheitsprinzips;
- Dass deshalb jedem menschlichen Lebewesen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod die gleiche Menschenwürde zusteht;
IN ANBETRACHT DER TATSACHE,
- Dass die Gesetzgebungen in Sache Schutz des Ungeborenen und Schutz des Sterbenden in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich sind und dass objektive politische Schwierigkeiten bestehen, um von der Europäischen Union die Förderung einer einheitlichen Gesetzgebung auf diesem Gebiet zu verlangen;
IN ANBETRACHT DER TATSACHE,
- Dass im Bereich der Erziehung und der Solidarietät weitgehende Schutz- und Förderungsmassnahmen für das Recht auf Leben von der Zeugung an möglich sind, unabhängig von den unterschiedlichen Regelungen der freiwilligen Schwangerschaftsunterbrechung, der künstlichen Befruchtung und der genetischen Manipulation
ERSUCHEN
das Europäische Parlament, die Mitgliedsstaaten zu unterstützen, um alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit
- das Prinzip der Entscheidung für die Geburt auch bei schwierigen oder unerwünschten Schwangerschaften die Oberhand gewinnt dank der finanziellen, gesundheitlichen und psychologischen Unterstützung der öffentlichen Institutionen;
- die Volontärtätigkeit der Vereinigungen gefördert wird, die sich in ganz Europa dafür einsetzen, um den Schwangerschaftsunterbrechungen mit entsprechender Unterstützung bei schwierigen oder unerwünschten Schwangerschaften vorzubeugen
- in den Schulen und über die Medien eine wirkungsvolle Erziehungsarbeit zugunsten der Achtung des Lebens gefördert wird.
In der Hoffnung, dass vorliegender Petition beigepflichtet wird, verbleiben wir
Mit freundlichen Grüssen
Gemma Pellizzari Iannetti
(Vorstehende der MEVD)
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An den Vorstehenden des Europäischen Parlaments
JOSEPH BORREL FONTELLES
Plateau du Kirchberg
L – 2229 Luxembourg Salzburg 01/10/2005
Gegenstand: Die Sterbebegleitung des Todkranken – Nein zur Euthanasie
Die Vorstehenden der Vereinigungen, die sich in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, der Schweiz und der Tschechischen Republik für die Achtung des Lebens „von der Zeugung bis zum natürlichen Tod“ und für die Menschenwürde einsetzen und sich den Initiativen der MEVD anschließen, anlässlich der Jahrestagung und dem Weiterbildungsseminar vom 29. September bis 01. Oktober 2005 im Hotel Cordial Theater in Salzburg,
IN ANBETRACHT DER TATSACHE DASS:
- zu unseren Zeiten das Sterben in einem Kultur- und Betreuungskontext stattfindet, der
- von der stetig wachsenden Häufigkeit chronischer und degenerativer Krankheiten, die eine Hinauszögerung des Sterbevorgangs zur Folge haben und
- von der “Medikalisierung” der Endphase in einem degenerativen Umfeld geprägt ist, wo das Funktionelle das Menschliche ersetzt;
- das echte Problem in diesen Situationen nicht so sehr das Recht auf Sterbehilfe ist (als Legalisierung der Euthanasie) ist sondern vielmehr:
- das Recht auf verhältnismäßige Pflege und Betreuung (Hydration, künstliche Ernährung, ärztlich assistierte Ventilation, Antibiotika-Therapie, Hämodialyse, Transfusionen, Erste Hilfe-Chirurgie) und die Verweigerung von unverhältnismäßigen (“Die Ernährung und die Hydration, auch künstlich verabreicht, sind Bestandteil der normalen Pflegemaßnahmen, auf die der Kranke Anrecht hat, sollten sie nicht zu beschwerlich für ihn sein: deren widerrechtliche Unterbrechung könnte Euthanasie bedeuten“; Auszug aus der Charta der Sanitäter des Päpstlichen Rats des Hirtenbriefs für Sanitäter, Vatikanstadt 1994);
- das Recht auf Betreuung und Pflege bis zum Lebensende unter Vermeidung des Schuldgefühls, das entsteht, weil sich der Kranke als Belastung fühlt;
- Eine Antwort auf die Humanisierung des Sterbens als angemessene
Sterbebegleitung des Patienten in der Endphase seines Lebens: - “nicht mehr würdig, gelebt zu werden, ist nicht das Leben in seiner Endphase – unwürdig sind die Bedingungen, unter denen unsere kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen dazu zwingen, zu leben“.
ERSUCHEN:
das Europäische Parlament
eine betreuungsorientierte, ethische und seelische Strategie fest zu legen, die die Grenzen der Medizin wahrnimmt und die Möglichkeit erschließt:
- unverhältnismäßige Therapien zu unterbrechen oder darauf zu verzichten;
- die therapeutischen Zielsetzungen vom “Heilen” auf das “Pflegen” zu verlegen;
- in den Mittelpunkt der Pflegemaßnahmen die Tatsache zu stellen, dass den Wünschen des Patienten aufmerksam Gehör geschenkt wird, damit er nicht dazu veranlasst wird, zu bitten, seinem Leben ein Ende zu setzen. (NEIN zur Euthanasie)
Mit der Hoffnung, dass dieser Petition beigepflichtet wird, danken wir im voraus für jegliche Unterstützung.
Gemma Pellizzari Iannetti
(Vorstehende der MEVD)